2.1 Um an der Aktion teilnehmen zu können, muss der teilnahmeberechtigte Teilnehmer (s. 1. Teilnahmeberechtigung)
a) auf der Webseite
http://www.kuehlmann-salate-aktion.de/ das Teilnahmeformular (Kontakt- und Bankdaten, sowie E-Mail) ausfüllen
b) ein Foto seines Kassenbons (mit auf dem Kassenbon ausgewiesenem teilnehmendem Produkt zusammen mit dem Aktionsprodukt (Packung) auf einem Foto hochladen, um seinen Kaufpreis (Cashback-Betrag) zurückerhalten. Es wird empfohlen die Aktionsverpackung und Kassenbon bis Erhalt der Erstattung aufzubewahren.
Erstattet wird pro teilnehmender Person (Name, E-Mail, IBAN-Kontoverbindung)
maximal der Kaufpreis eines teilnehmenden Produkts.
Alle Handelspartner im stationären Lebensmitteleinzelhandel nehmen an der Aktion teil.
2.2 Für das Hochladen der Fotos der Kassenbons und die Teilnahme an der Aktion ist zu beachten:
a) Der Kassenbon und das Aktionsprodukt (Packung) muss auf einem Foto vollständig abgebildet und lesbar sein.
Sollte der Kassenbon unvollständig oder nicht lesbar sein, ist die gesamte Teilnahme ungültig.
b) Es werden folgende Formate akzeptiert: .jpg, .png, .pdf mit insgesamt maximal 8 MB Dateigröße.
c) Es muss ein Foto für jeden Kassenbon hochgeladen werden. Das mehrmalige Verwenden von Kassenbons führt zum Ausschluss von der Aktion.
d) Das Hochladen und damit erfolgreiche Abschluss der Teilnahme, also der Eingang aller angegebenen / hochgeladenen Informationen, wird dem Teilnehmer auf der Webseite angezeigt und per E-Mail bestätigt.
e) Sollten die angegebenen Daten fehler-/lückenhaft sein und der Cashback-Betrag dadurch nicht ausbezahlt werden können, verfällt der Anspruch. Die Heinrich Kühlmann GmbH oder die acardo group AG sind nicht verpflichtet, die richtigen Daten zu recherchieren. Die Nachteile, die sich aus der Angabe fehlerhafter Daten ergeben, gehen zu Lasten des betreffenden Teilnehmers.
2.3 Heinrich Kühlmann GmbH behält sich vor, den originalen Kassenbon bis zum Ablauf der Aktion für etwaige Nachprüfungen einzufordern. Zu diesem Zweck muss der Teilnehmer den Original-Kassenbon auf Anfrage auf eigene Kosten an die acardo (Adressdaten unter Anmerkungen) senden. Falls der Kassenbeleg nicht vorgelegt werden kann, kann keine Erstattung des Kaufpreises erfolgen. Es wird empfohlen, eine Kopie der Unterlagen aufzubewahren. Unfrankierte Sendungen werden nicht angenommen. Die Rückgabe des Original-Kassenbons nach Prüfung ist nicht möglich. Die Heinrich Kühlmann GmbH und acardo übernehmen keine Haftung für Verluste auf dem Postweg.
2.4 Die Erfassung der geforderten persönlichen Daten dient ausschließlich zur Durchführung der Aktion. Die Daten werden zum Zwecke der Aktionsabwicklung von der acardo group AG erhoben und verarbeitet. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben. Sämtliche Daten werden nur für den Zweck und für die Dauer von 180 Tagen ab Ablauf des Teilnahmeschlusses der Aktion gespeichert und anschließend gelöscht, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen.
2.5 Jeder Person mit gültiger Teilnahme, wird innerhalb eines Zeitraums von 4 Wochen nach Prüfung des Kassenbons, der Kaufpreis der Aktionsprodukte (Cashback-Betrag) auf das angegebene Konto überwiesen. Es erfolgt keine Mitteilung über den Auszahlungsvorgang.
2.6 Diese Aktion ist nicht kombinierbar mit anderen Aktionen des Herstellers. Hierzu gehören Rabattcoupon-, Geld-zurück-Garantien sowie andere Cashback Aktionen.
Bei Inanspruchnahme eines Rabattcoupon oder einer anderen Cashback-Aktion mit demselben Produkt wird der Rabattcoupon oder Cashback-Betrag vom Kaufpreis abgezogen und der Restwert überwiesen.
2.7 Die acardo group AG setzt im Rahmen der Prüfung zur Verhinderung von Missbrauch und Betrug auch automatisierte Verfahren zur Prüfung der zur Teilnahme hochgeladenen Informationen, insbesondere der Kassenbons, ein. Diese Verfahren berücksichtigen sowohl offensichtliche Unstimmigkeiten in diesen Informationen als auch auf Grundlage bisheriger Erfahrungen gewonnene Erkenntnisse zu Manipulationsversuchen. Es kann auch eine manuelle Überprüfung erfolgen. Zudem können die Ergebnisse des automatisierten Verfahrens einer manuellen Nachprüfung unterzogen werden, bevor eine Entscheidung über die Dokumentation eines Missbrauchs-/Betrugsversuchs oder über den Ausschluss eines Teilnehmenden von einer Aktion getroffen wird.