Rückruf-Aktionen: Euer Recht auf Erstattung und Entschädigung
Kunststoffteilchen, Listerien oder Rückstände von Ethylenoxid: Trotz strenger Kontrollen kommt es bei der Herstellung von Lebensmitteln immer wieder zu Fehlproduktionen, die eine sogenannte Rückruf-Aktion nach sich ziehen. Betroffene Verbraucher können die Produkte dann im Handel zurückgeben, um ihr Geld zurückzuerhalten. Doch wie erfährt man überhaupt von solchen Rückruf-Aktionen und was ist zu tun, wenn man den Kassenbon nicht mehr hat?
Was sind Rückruf-Aktionen?
Lebensmittel, die im Handel angeboten und verkauft werden, unterliegen strengen Kontrollen. Trotzdem kommt es bei der Produktion immer mal wieder vor, dass unerwünschte Stoffe in die Lebensmittel gelangen. Salmonellen, Coli-Bakterien, Metallteilchen oder andere Fremdkörper sind nur einige Gründe für Rückruf-Aktionen. Stellt das zuständige Lebensmittelüberwachungsamt fest, dass Produkte gesundheitsgefährdend sind, muss der Hersteller die betroffenen Produkte umgehend aus dem Verkehr ziehen. Zusätzlich informiert die Behörde den Verbraucher – beispielsweise in Form von Aushängen im Supermarkt, Meldungen in den Medien oder Beiträge auf Webseiten.
Das Online-Portal lebensmittelwarnung.de ist beispielsweise eine gute Quelle für öffentliche Rückrufe, die von Bund und Ländern veröffentlicht werden.
Wenn ein Lebensmittelproduzent selbst feststellt, dass etwas bei der Herstellung schief gelaufen ist und die Produkte noch nicht im Handel verkauft worden sind, kann er sie ohne öffentlichen Hinweis zurücknehmen. Die Händler nehmen die Produkte dann einfach aus den Regalen, ohne, dass man als Kunde etwas davon mitbekommt. Dieses Prozedere wird als „Rücknahme“ oder „stiller Rückruf“ bezeichnet.
Ich habe betroffene Produkte gekauft – und nun?
Ihr habt ein Produkt gekauft, das jetzt zurückgerufen wird? In den allermeisten Fällen könnt ihr das Produkt einfach zurück zum Händler bringen. Dort erhaltet ihr dann Ersatz oder den Kaufpreis erstattet. Bei Rückruf-Aktionen benötigt ihr normalerweise auch keinen Kassenbon.
Als Verbraucher habt ihr ein Recht auf einwandfreie Produkte. Sind Waren fehlerhaft, handelt es sich laut Gesetz um einen Sachmangel, bei dem ihr prinzipiell folgende Ansprüche habt:
- Nacherfüllung: Der Verkäufer muss den Mangel beseitigen oder ein neues Produkt aushändigen.
- Rücktritt vom Vertrag: Ist die Nacherfüllung keine Option, könnt ihr euer Geld zurückverlangen.
- Minderung: Ihr entscheidet euch, die mangelhafte Ware zu behalten, bekommt dafür aber einen Preisnachlass.
- Schadensersatz: Hat das fehlerhafte Produkt nachweisbare Schäden verursacht, habt ihr ein Recht auf Schadensersatz.
Was tun, wenn die zurückgerufenen Produkte schon verzehrt sind?
Ganz aktuell ist beispielsweise der Rückruf der Tasty Bite-Fertiggerichte. Habt auch ihr eines der Currys gekauft, direkt verspeist und jetzt erst vom Rückruf erfahren? Eine Rückgabe der Produkte ist in diesem Fall nicht mehr möglich – also welche Rechte hat man jetzt als Verbraucher? Um Schadensersatz zu erhalten, müsst ihr nachweisen, dass die verzehrten Produkte auch wirklich zu einer Erkrankung geführt haben. Das ist allerdings gar nicht so einfach. Experten raten dazu, bei einem Verdacht auf eine Lebensmittelvergiftung oder ähnliche Erkrankungen einen Arzt aufzusuchen und Beweise wie die Lebensmittelverpackung oder Reste des Produkts zu sichern. Sollte es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung mit dem jeweiligen Lebensmittelhersteller kommen, habt ihr dadurch bessere Chancen auf Schadensersatz.
Insgesamt stehen die Chancen auf eine hohe Entschädigung aber eher schlecht. Vor allem dann, wenn Lebensmittelkonzerne so gewarnt haben, dass man den Rückruf als Verbraucher quasi nicht übersehen konnte. Hier müsstet ihr sogar erklären, wieso ihr das Produkt trotz Warnung verwendet habt.
Im Falle von Tasty Bite gibt’s für Betroffene allerdings dennoch eine Entschädigung, wenn sie sich direkt an den Hersteller, die MARS GmbH, wenden. Das ist auch mein persönlicher Ratschlag: Wenn ihr ein Produkt gekauft und/oder gegessen habt, das zurückgerufen worden ist, könnt ihr euch auch immer direkt an den Hersteller wenden und den Sachverhalt in einer E-Mail schildern. Mehr als ein paar Augenblicke Zeit könnt ihr hier nicht verlieren und vielleicht erhaltet ihr eine attraktive Entschädigung. Ich selbst habe zum Beispiel einmal Schimmel in einem Ehrmann-Joghurt entdeckt, das Produkt beim Supermarkt zurückgegeben und mich zusätzlich bei Ehrmann beschwert. Kurze Zeit später habe ich dann einen Entschuldigungsbrief inkl. WMF-Löffel erhalten.
Habt ihr schon Erfahrungen mit Produktrückrufen gemacht und vielleicht noch weitere Tipps? Wir freuen uns auf eure Kommentare!