DEPOT ist insolvent – was ist mit meinen Gutscheinen?

Erstellt: 24.07.2024

DEPOT hat Insolvenz angemeldet. Damit können auch die Gutscheine für die Deko-Kette nicht mehr eingelöst werden, sofern sie vor dem 16. Juli ausgestellt worden sind. Auch ein Umtausch, eine Retoure oder gar eine Reklamation ist bei Produkten, die vor dem Datum der Insolvenzverkündung bei DEPOT gekauft wurden, nicht mehr möglich. Was genau passiert ist und was ihr jetzt mit euren DEPOT-Gutscheinen machen solltet, erfahrt ihr hier.

DEPOT insolvent Gutscheine

DEPOT insolvent – Was ist passiert?

DEPOT, betrieben von der Gries Deco Company GmbH, hat ein Schutzschirmverfahren eingeleitet, das bereits vom Amtsgericht Aschaffenburg genehmigt wurde. Dieses Verfahren erlaubt es dem Unternehmen, sich selbst zu sanieren, wobei ein Sachwalter benannt wird.


Seit der Corona-Pandemie kämpft DEPOT mit sinkenden Umsätzen. Der Umsatz sank von 410 Millionen Euro vor der Pandemie auf 330 Millionen Euro im Jahr 2023. Die Situation hat sich seitdem verschlechtert, was zur Rückkehr von Christian Gries auf den Chefposten führte.

Der Geschäftsbetrieb soll uneingeschränkt weiterlaufen, und die Löhne der über 4.000 Beschäftigten in Deutschland sind bis September gesichert.

DEPOT betreibt rund 300 Filialen in Deutschland sowie Standorte in der Schweiz und Österreich. Dennoch stehen 90 Filialen in Deutschland zur Schließung an.

Was ist mit meinen DEPOT-Gutscheinen?

DEPOT Filiale

In der aktuellen Situation können bei DEPOT keine Gutscheine mehr eingelöst werden, die vor dem 16. Juli 2024 ausgestellt wurden. Dies gilt sowohl für den Online-Shop als auch für die über 300 Filialen in Deutschland. Außerdem ist es derzeit nicht möglich, neue Gutscheine zu erwerben.

Rechtlich gesehen handelt DEPOT korrekt, da laut Verbraucherzentrale bei einem eingeleiteten Insolvenzverfahren generell keine Gutscheine eingelöst werden dürfen. Auch der Umtausch und die Reklamation von Waren, die vor dem 16. Juli 2024 gekauft wurden, sind derzeit ausgeschlossen. Dies betrifft sowohl Einkäufe in den Filialen als auch Bestellungen im Online-Shop.


Für Inhaber von Gutscheinen wird empfohlen, diese dennoch aufzubewahren. Sollte DEPOT die Insolvenz erfolgreich bewältigen, besteht die Möglichkeit, dass die Gutscheine später wieder eingelöst werden können.

Inhaber von Gutscheinen mit hohen Beträgen haben theoretisch die Möglichkeit, ihre Forderungen zur Insolvenztabelle anzumelden. Allerdings ist dies oft wenig erfolgreich, da die Insolvenzmasse meist zu gering ist, um alle Forderungen zu bedienen.

Die Dauer der Insolvenz kann je nach Maßnahmen und finanzieller Lage des Unternehmens von einigen Monaten bis zu einem Jahr betragen. Während des Schutzschirmverfahrens soll der Geschäftsbetrieb uneingeschränkt weiterlaufen, was Hoffnung gibt, dass DEPOT nach der Sanierung wieder stabil arbeitet.

Insgesamt bedeutet dies für Kunden mit Gutscheinen eine vorübergehende Einschränkung, jedoch besteht die Chance, dass diese nach erfolgreicher Sanierung des Unternehmens wieder nutzbar werden.

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