Schuhe nach 2 Jahren zurückgeben – ist das möglich?
Der Kauf der neuen Schuhe liegt erst wenige Monate zurück, aber die neuen Sneaker sind jetzt schon kaputt? In diesem Fall solltet ihr die Schuhe nicht einfach wegwerfen und gegen ein neues Modell ersetzen. Ihr habt nämlich bei Schuhen, genauso wie bei fast allen anderen Gegenständen, das Recht auf eine Gewährleistung – und das sogar ganze zwei Jahre lang. Wir sagen euch, wie sich Garantie und Gewährleistung unterscheiden und was es bei der Reklamation von getragenen Schuhen zu beachten gibt.
Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung
Wenn man Schuhe (oder auch andere Produkte) zurückgeben will, sollte man vorab entscheiden, ob man seine Ansprüche aus der Garantie oder der gesetzlichen Gewährleistung geltend machen will. Denn Garantie und Gewährleistung sind zwei unterschiedliche Dinge:
- Garantie: Die Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers, bei der es keine einheitlichen gesetzlichen Vorgaben gibt. Die Dauer und Leistungen sind also von Marke zu Marke unterschiedlich. Während der Garantie versichert der Hersteller, dass seine Produkte einwandfrei genutzt werden können. Ist dies nicht der Fall, übernimmt er anfallende Reparatur-Kosten oder erstattet euch den Kaufpreis.
- Gewährleistung: Die Gewährleistung gilt 2 Jahre ab Kaufdatum. Wenn euch in dieser Zeit ein Mangel auffällt und ihr von eurem Gewährleistungsanspruch Gebrauch machen wollt, müsst ihr euer Produkt beim jeweiligen Verkäufer reklamieren.
Beweispflicht liegt in den ersten 6 Monaten beim Verkäufer
Je früher ihr einen Mangel feststellt und dem Verkäufer mitteilt, desto besser. Denn in den ersten 6 Monaten liegt die Beweispflicht beim Verkäufer. Das heißt, man geht davon aus, dass der Mangel bereits zum Zeitpunkt des Kaufs bestanden hat. Als Mängel bei Schuhen gelten zum Beispiel:
- gerissene Nähte
- defekte/abgelöste Sohle
- Löcher im Stoff
- gebrochener Absatz
Ihr habt einen solchen Mangel an euren Schuhen festgestellt, aber der Kauf liegt bereits über 6 Monate zurück? In diesem Fall müsst ihr beweisen, dass der Schaden schon beim Kauf der Schuhe vorhanden war. Bei Kratzern oder Verfärbungen stehen eure Chancen eher schlecht. Eine defekte oder abgelöste Sohle ist hingegen für viele Verkäufer ein triftiger Reklamationsgrund. Hier spielen verwendete Materialien, Preis und andere Faktoren eine wichtige Rolle. Bei einem günstigen Sonderangebot ist es zum Beispiel zu erwarten, dass die Schuhe recht schnell durchgelaufen sind. Bei hochwertigen Lederschuhen darf man hingegen von einer recht langen Lebensdauer ausgehen.
Kaputter Schuh – so funktioniert die Reklamation
Ihr habt einen Mangel festgestellt und wollt jetzt von eurem Gewährleistungsrecht Gebrauch machen? Befolgt dazu folgende Schritte:
- Sucht nach dem Kassenbon: Nur mit dem Kassenbon könnt ihr beweisen, wann und wo ihr die Schuhe gekauft habt.
- Geht mit Kassenbon und Schuhen zum Verkäufer.
- Erklärt dem Verkäufer, wieso ihr die Schuhe reklamieren möchtet.
- Der Verkäufer hat jetzt folgende Möglichkeiten:
- Neulieferung: Diese Möglichkeit wird vor allem bei günstigen Produkten genutzt. Ihr erhaltet dann komplett neue Schuhe.
- Nacherfüllung: Die Schuhe werden auf Kosten des Verkäufers repariert.
- Geld zurück: Als dritte Möglichkeit gibt es auch noch den Rücktritt vom Kaufvertrag. In diesem Fall erhält der Verkäufer den mangelhaften Schuh zurück und ihr bekommt den Kaufpreis erstattet. Einen Anspruch auf diese Möglichkeit habt ihr als Käufer aber nur, wenn sich der Verkäufer zweimal erfolglos um die Nacherfüllung gekümmert hat.
- Minderung: Das Loch verleiht dem Schuh das gewisse Etwas? Wenn ihr mit dem Mangel leben könnt, besteht noch die Möglichkeit der Minderung, bei der der Kaufpreis reduziert wird. Ihr bekommt die Differenz dann vom Verkäufer ausgezahlt.
Einige Händler und Hersteller sind bei Reklamationen sehr kulant, selbst wenn der Mangel erst nach einem oder knapp zwei Jahren sichtbar wird. Im Netz gibt es einige Erfahrungsberichte von Käufern, die berichten, neue Schuhe aufgrund einer gerissenen Naht erhalten zu haben, obwohl der Kauf der Schuhe schon knapp zwei Jahre zurücklag. Je freundlicher und kooperativer ihr bei der Reklamation auftretet, desto höher sind eure Chancen für eine Nacherfüllung oder eine Neulieferung.
Wie sind eure Erfahrungen mit Reklamationen und wusstet ihr, wie lange die Gewährleistung bei Schuhen gilt? Verratet es mir in den Kommentaren!
@Alice Du hast als Verbraucher einen Vertrag mit dem Verkäufer und nicht mit Nike. Also schauen wer auf der Rechnung steht und dann konsequent drauf bestehen. Lässt sich der Verkäufer nicht drauf ein, Anwalt einschalten.
Mit Kassenbon, Sohle innen total gebrochen, ich stehe schief im Schuh, nicht oft getragen aber knapp 2 Jahre alt, Händler sagt: NEIN, nur halbes Jahr, bzw. jetzt nach Änderung Gesetz 1 Jahr.. ich sollte den Hersteller anschreiben….
DANKE auch, dieses Geschäft sieht mich nicht wieder, ist eine große Kette….
Nach Werbung von Firma Peter Wagner Komfort Schuhe habe ich Winterschuhe gekauft. Sie haben geschrieben: "Am wärmste Schuhe in ihre Leben."
Nach 3 Monaten haben sich die Gummisohle in Spitze aufgeklebt und ich bin mit nasse Zehen gegangen. Ich habe die Schuhe reklamiert. In Firma haben Spitze geklebt.
Ich habe reparierte Schuhe nur 3x gehabt und wieder haben sie aufgeklebt und Zehen nass.
Zweite Mal habe ich die Schuhe reklamiert und wollte Geld zurúck. 220E. Aus Firma habe ich E-mail bekommen, das die Schuhe sind nicht in nasse Wetter zu tragen. Was soll ich jetzt, bitte, machen? Danke schón fuer ihre Hilfe.
Geht das auch ohne Kassenbon wie bei z.B. Nike also mit der Produktnummer im schuh?
Ob Tozzi oder Gieswein,,,die qualitäten haben sehr stark nachgelassen.
Den würde ich anschreiben und unmissverständlich klar machen,das er der Verkäufer ist..und das ganze dann auch an eBay melden.
Mein gewerblicher Anbieter über Ebay verweist mich nach zweimalige Laufen mit neuen Nikeschuhen die ganze Zeit darauf, dass ich mich direkt an Nike wenden müsse, da er nur Zwischenhändler wäre und nichts für Produktionsfehler von Nike könne. Rücknahme, Umtausch und auch Geld zurück lehnt er vehement ab.