Sparen, Rente, Eigenheim: Hier gibt’s Geld vom Staat geschenkt

Erstellt: 15.04.2022

Geld sparen ist oft einfacher als gedacht: Denn Vater Staat hilft dabei mit diversen Zulagen und Prämien. Welche Förderungen es gibt, und welche Voraussetzungen gelten, zeigen wir euch im folgenden Beitrag.

Euroscheine, Stift; Geld vom Staat

Bausparer erhalten die Wohnungsbauprämie

Ein Bausparvertrag hilft z.B. Mietern dabei, sich den Traum vom Eigenheim zu erfüllen. Staatlich gefördert werden Bausparer, die eine Immobilie kaufen, selbst bauen oder renovieren möchten, mit der sogenannten Wohnungsbauprämie. Diese kann grundsätzlich jeder, der älter als 16 Jahre und in Deutschland einkommensteuerpflichtig ist, beantragen. Hierfür gelten die folgenden Voraussetzungen:

  • auf einem Bausparvertrag muss Eigenkapital angespart werden
  • jährlich müssen mind. 50€ eingezahlt werden
  • es gilt die Höchstgrenze für das zu versteuernde Einkommen

Die gute Nachricht: Die Prämie wie auch die Einkommensgrenze wurden 2021 deutlich angehoben. Seither können alle ledigen Personen, deren jährlich zu versteuerndes Einkommen 35.000€ nicht übersteigt, einen Antrag auf Wohnungsbauprämie stellen. Für Verheiratete und eingetragene Lebenspartner liegt die Einkommensgrenze bei gemeinsamer steuerlicher Veranlagung bei maximal 70.000€.

Mit dem Baukindergeld ins Eigenheim

Auch das Baukindergeld soll den Bau oder den Kauf einer Wohnimmobilie erleichtern, und wird an Familien mit Kindern ausgezahlt. Diese Zulage muss ebenfalls nicht zurückgezahlt werden. Die Förderung läuft allerdings nur noch für Kaufverträge beziehungsweise Baugenehmigungen, die bis Ende März 2021 abgeschlossen waren. Bis zum 31. Dezember 2023 haben die Betroffenen Zeit, den entsprechenden Antrag bei der KfW zu stellen.

Das Baukindergeld beläuft sich auf jährlich 1.200€ für jedes Kind. Die Familien erhalten den Zuschuss einmal pro Jahr, beginnend mit dem Jahr, in dem die Immobilie gekauft oder gebaut wurde. Die Auszahlung erfolgt über insgesamt zehn Jahre.

Baukindergeld

Förderberechtigt sind Familien oder Alleinerziehende, die mindestens ein Kind haben. Dieses muss zum Zeitpunkt der Antragsstellung noch minderjährig sein, und im gemeinsamen Haushalt leben. Eine weitere Voraussetzung ist die Einkommensgrenze von 75.000€ pro Haushalt plus einem Freibetrag von 15.000€ je Kind. So dürfte eine Familie mit einem Kind jährlich maximal 90.000 Euro zu versteuerndes Einkommen verdienen, um das Baukindergeld zu erhalten.

Eine weitere Einschränkung gibt es noch: Baukindergeld erhalten ausschließlich Familien, die über nur eine Immobilie verfügen. Außerdem gilt die Voraussetzung, dass die Eigentümer die Immobilie selbst nutzen. Wer die Immobilie verkaufen oder vermieten will, erhält demnach kein Baukindergeld.

VL werden mit der Arbeitnehmersparzulage gefördert

Mit der Arbeitnehmersparzulage fördert der deutsche Staat sogenannte vermögenswirksame Leistungen (VL). Auf diese freiwillige Zahlung des Arbeitgebers haben Arbeitnehmer zwar keinen gesetzlichen Anspruch. Jedoch können VL im Arbeits- oder Tarifvertrag vereinbart werden. Die Arbeitnehmersparzulage bekommen Singles, die ein zu versteuerndes Einkommen von maximal 20.000 Euro nicht überschreiten. Für Verheiratete gilt der doppelte Betrag.

Der Staat zahlt die Förderung in zwei unterschiedlichen Höhen aus. So erhalten Arbeitnehmer, die ihre vermögenswirksamen Leistungen in Sparpläne für Aktienfonds oder Beteiligungen anlegen, einen Zuschuss von 20 Prozent. Der ausgezahlte Höchstbetrag für Singles beträgt 80€ jährlich, der für Ehepaare und eingetragene Lebenspartner 160€. Wer das Geld vom Chef dagegen in einen Bausparvertrag oder die Tilgung von Baukrediten investiert, erhält lediglich neun Prozent vom Staat. Das entspricht einer maximalen Zulage von 43€ pro Jahr.

KfW-Förderung für energieeffiziente Wohnimmobilien

Die KfW bietet Eigenheimbesitzern und Kaufwilligen Fördermöglichkeiten für den Einsatz erneuerbarer Energien, beispielsweise den Bau einer Photovoltaikanlage. So vergibt die Bank eine Bundesförderung für effiziente Gebäude an alle, die ein vor kurzem saniertes Energieeffizienzhaus kaufen, oder eine bestehende Immobilie energieeffizient sanieren wollen.

Darüber hinaus gibt es einen zinsgünstigen Förderkredit für Strom und Wärme, den man beispielsweise nutzen kann, um eine Photovoltaikanlage auf dem Dach, einer Freifläche oder an der Fassade einzurichten. Förderungsfähig sind:

  • Biogas-Anlagen
  • Batteriespeicher
  • Anlagen zur Stromproduktion aus Wasser- oder Windkraft
  • Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen

Voraussetzung ist, dass die Anlagen den Anforderungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes genügen.

Für den Einbau von Brennstoffzellen in neu gekaufte oder bestehende Gebäude gibt es einen separaten Zuschuss von bis zu 34.300€ pro Brennstoffzelle. Die Brennstoffzelle darf sich in den Leistungsklassen zwischen 0,25 bis 5,0 Kilowatt elektrischer Leistung bewegen. Einzige weitere Voraussetzung ist, dass zumindest ein Teil des erzeugten Stroms ins öffentliche Netz eingespeist werden muss.

Altersvorsorge mit der Riester-Rente bringt Zulagen oder Steuervorteile

Die Riester-Rente ist eine in Deutschland häufig gewählte Form der privaten Altersvorsorge, die mit Zulagen oder Steuervorteilen staatlich gefördert wird. Riestern können Arbeitnehmer, aber auch verbeamtete Personen, einige Selbstständige sowie Arbeitslose. Entscheidend ist, dass man in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert ist. Wer verheiratet ist, kann auch über den Ehepartner riestern.

Der Staat fördert Riester-Verträge auf zweierlei Arten: zum einen über Zulagen, zum anderen über Steuervorteile. Die volle Förderung erhält man dann, wenn man jährlich mindestens vier Prozent des Bruttoeinkommens einzahlt. Hierbei sind die Zulagen bereits eingerechnet. Bis zu 2.100€ lassen sich bei der Steuer geltend machen.

Altersvorsorge

Die Grundzulage zum Riester-Vertrag beträgt 175€ pro Jahr. Außerdem gibt es für alle Familien, die Kindergeld beziehen, eine Kinderzulage von 185€ (Geburt vor 2008) und 300€ (Geburt im Jahr 2008 oder später). Absolviert das Kind eine Ausbildung oder ein Studium, erhalten seine Eltern die Zulage also bis zu seinem 25. Lebensjahr.

Während der Sparphase kann man seine Riester-Beiträge von der Steuer absetzen. Dabei kommt es auf den jeweiligen Einkommensteuersatz an, wie hoch die Steuervorteile ausfallen.

Da Riester-Verträge nachgelagert besteuert werden, zahlt man also erst in der Auszahlungsphase – also während der Rente – Einkommenssteuer auf die Riester-Beträge. Weil das zu versteuernde Einkommen in dieser Lebensphase in der Regel geringer ausfällt, ist auch der Steuersatz niedriger.

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